HallMack berichtet: GERICHTSURTEIL: LAUTERBACH DARF LÜGEN ÜBER DIE IMPFNEBENWIRKUNGEN VERBREITEN – – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

GERICHTSURTEIL: LAUTERBACH DARF LÜGEN ÜBER DIE IMPFNEBENWIRKUNGEN VERBREITEN – ❗️KEIN WITZ❗️Der heutige Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat noch als einfacher Bundestagsabgeordneter öffentlich versichert, die Impfungen, in denen Kritiker lediglich eine Gen-Therapie sehen, seien nebenwirkungsfrei. Er hatte nicht nur auf Twitter gefragt, „weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann“. In der ARD bei „Anne Will“ hatte er noch nachgelegt und vor einem Millionenpublikum gesagt, man müsse immer wieder vermitteln: „Die Impfungen sind halt mehr oder weniger nebenwirkungsfrei. Das muss immer wieder gesagt werden.“Der Anwalt Markus Haintz, seit langem aktiv gegen die Corona-Politik, hat nun vor dem Landgericht Ellwangen gegen die Aussagen des Ministers einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Mit dem Vorwurf, der jetzige Minister würde Fakenews verbreiten. Doch das Gericht erkannte in der Behauptung des Gesundheitsministers, die Impfung gegen Corona sei nebenwirkungsfrei, kein Vergehen, wie Haintz auf seiner Twitter-Seite berichtet. Der Anwalt, der nun auf den Kosten des Verfahrens sitzenbleibt, kommentiert die Entscheidung sarkastisch: „FakeNews können tödlich sein!“Die Richter im Urteil: „Bei der angegriffenen Äußerung handelt es sich – entgegen der Auffassung der Kläger – um eine Meinungsäußerung, die dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG unterfällt und die an den oben dargelegten Maßstäben zu politischen Meinungskampf zu messen ist“ (Grammatik-Fehler aus dem Urteil übernommen).“ Weiter führen die Richter aus: „Meinungen sind im Unterschied zu (reinen) Tatsachenbehauptungen durch das Element der Stellungnahme des Dafürhaltens oder des Meinens geprägt.“ Und: „An die Wahrheitspflicht dürfen in einem Fall der Vermengung von Tatsachenbehauptung und Werturteilen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden“.Damit bestätigt das Landgericht genau das, was diejenigen sagen, die als „Schwurbler“ diffamiert werden: Dass bei der Diskussion um die Impfung die Politik maßgeblich ist und nicht die Medizin.https://reitschuster.de/post/landgericht-erlaubt-lauterbach-ganz-offiziell-luegen-zu-impfnebenwirkungen/—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSERE TELEGRAM KANÄLE:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWSHTTPS://T.ME/KACHELKANAL—————

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