HallMack berichtet: 👆👆Zusammenfassung des Vaccinovigilance Jahresberichts 2021Heute hat Swissm – Kampf für unsere Zukunft ❣️

👆👆Zusammenfassung des Vaccinovigilance Jahresberichts 2021Heute hat Swissmedic ihren jährlichen Bericht zu den Nebenwirkungen aus Arzneimitteln veröffentlicht. Die Ergebnisse dieses Berichts sprengen alle bisher bekannten Dimensionen der Pharmakovigilanz:Noch niemals in der Geschichte der Schweiz Arzneimittel-Überwachung war die Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen so hoch wie die des Jahres 2021. Dabei machten die Nebenwirkungen nach COVID-19-„Impfungen“ mit Abstand den grössten Anteil an Nebenwirkungsmeldungen aus: nämlich 10‘842 (s. Seite 13) von insgesamt 10‘910.Die Nebenwirkungsmeldungen aus allen übrigen in der Schweiz verabreichten Arzneimitteln (also alle ohne die Covid-Impfungen) beliefen sich gerade mal auf 159 (s. Bericht Seite 5). Damit übertreffen die Nebenswirkungsmeldungen aus den (neuartigen und bis heute nicht im Ansatz ausreichend geprüften) mRNA-Substanzen die Nebenwirkungen aus allen übrigen Arzneimitteln um den Faktor 68.2. Bis zum 14.12.2021 wurden nach insgesamt mehr als 12,75 Millionen in der Schweiz verabreichten Impfdosen 267 Fälle von Myokarditis und/oder Perikarditis und 178 Todesfälle gemeldet (s. Seite 13). Demgegenüber beträgt die Zahl der Todesfallmeldungen aufgrund von Nicht-Covid-Impfstoffen für das Jahr 2021: Null (s. Seite 12 unten).🔹Trotz dieser noch nie dagewesene Masse von Nebenwirkungsmeldungen in absoluten Zahlen, 🔹trotz dieser gänzlich neuen Dimension von Schadensmeldungen im Vergleich zu den hergebrachten Arzneimitteln (Faktor 68.2) und 🔹obwohl die effektiv gemeldeten Nebenwirkungen nur die Spitze des Eisberges darstellen dürften, wird Swissmedic nicht müde zu betonen: „Das Nutzen-Risiko Verhältnis der eingesetzten Impfstoffe bleibt insgesamt positiv.“Den 10‘842 Nebenwirkungen aus den Covid-19 widmet Swissmedic gerade mal eine Seite (s. Seite 13) ihres 14-seitigen Berichtes. Die demgegenüber fast schon vernachlässigbaren 159 übrigen Meldungen werden dagegen in allen Details auf 7 Seiten analysiert. Viele Frage bleiben, u.a. diese: Wieviele Nebenwirkungen braucht Swissmedic noch, um sein Mantra vom positiven Nutzen-/Risiko-Verhältnis endlich in Frage zu stellen? Swissmedic kann sich winden und drehen wie sie will: Sie ist und bleibt als oberste Arzneimittelbehörde der Schweiz verantwortlich, bei der Zulassung neuer Arzneimittel Art. 1 HMG zu beachten, d.h. sie soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewähr­lei­s­ten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden.

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