WISSEN SIE, WAS „DEADNAMING“ IST? NEIN? DAS SOLLTEN SIE ABER!Die „Ampel“-Reg – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

WISSEN SIE, WAS „DEADNAMING“ IST? NEIN? DAS SOLLTEN SIE ABER!Die „Ampel“-Regierung überlegt allen Ernstes, im Zuge des „Selbstbestimmungsgesetzes“ das „Deadnaming“ unter Strafe zu stellen. Von 2.500 Euro Bußgeld ist die Rede für jeden, der eine Transperson mit dem Geburtsnamen anspricht. Mit „Deadname“ ist der alte, abgelegte Name gemeint.Gerichtsnotorisch wurde bereits ein erster spektakulärer Fall. Eine Trans-Frau namens Sophie Vivien Kutzner (60), vormals also ein Mann, hatte ihren ehemaligen Nachbarn Wolfgang E. in Waltrop verklagt, weil der sie noch immer öffentlich und lautstark „Rüdiger“ nannte. Kutzner fühlte sich erniedrigt – und siegte schließlich vor dem Amtsgericht Recklinghausen. Das Urteil: Wolfgang E. hat es unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro zu unterlassen, Sophie weiterhin Rüdiger zu nennen.https://kurzelinks.de/2cr6–ABO: HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS–

Kommentar verfassen

Nach oben scrollen