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WEITERER SARGNAGEL FÜR DIE PRESSEFREIHEIT – LANDGERICHT BERLIN ENTSCHEIDET: REITSCHUSTER BLEIBT BIS ZU EINER ENDGÜLTIGEN ENTSCHEIDUNG VON DER BUNDESPRESSEKONFERENZ AUSGESCHLOSSENDas Landgericht Berlin hat meinen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen meinen Ausschluss aus der Bundespressekonferenz zurückgewiesen. Ich werde mich hier und in meinem Video zu der Entscheidung aus juristischen Gründen auf Anraten meines Anwalts sehr nüchtern äußern – und meine Emotionen zurückhalten, so gut es geht. Die Begründung finde ich – diplomatisch ausgedrückt – überaus bemerkenswert.Unter anderem sieht das Gericht keine Eilbedürftigkeit bei meinem Antrag – was die Voraussetzung für eine Einstweilige Verfügung wäre. Mit anderen Worten: Die Richter halten es für zumutbar, dass ich auf den normalen Gerichtsweg verwiesen werde, der jahrelang dauern kann. Normalerweise wird bei einer solchen Entscheidung auch abgewogen, für wen ein Abwarten die größere Zumutung wäre. Finden die Richter, es wäre für die Bundespressekonferenz schlimmer, wenn ich wieder Fragen stellen dürfte, oder wäre es für mich schwerwiegender, mundtot gemacht zu werden? Ich bin hauptberuflich Journalist, die Bundespressekonferenz war mein wichtigster Arbeitsplatz.https://reitschuster.de/post/landgericht-ich-muss-aus-bundespressekonferenz-draussen-bleiben/—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSEREN TELEGRAM KANAL:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS—————

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