Verletzung Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz – FPÖ TV

„Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter Folgendes festgestellt: In dem audiovisuellen Mediendienst auf Abruf ,FPÖ-TV´ wurde am 13.11.2018 ein Beitrag zum Thema ,E-Card-Missbrauch´ bereitgestellt, der eine Diskriminierung einer bestimmten, nach Merkmalen der ethnischen Herkunft charakterisierten Bevölkerungsgruppe durch eine negative, pauschale Darstellung enthielt und förderte. Dadurch wurde das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz verletzt.“

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