Karlsruher

HallMack berichtet: Für Thomas Seitz (AfD), Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, fiel die Karlsruher – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Für Thomas Seitz (AfD), Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, fiel die Karlsruher Entscheidung nicht überraschend, aber auch „nicht unbedingt befriedigend“ aus.Er kritisiert, dass das Bundesverfassungsgericht davon ausgeht, dass nur dort Wahlfehler festzustellen waren, wo sie aus dem entsprechenden Protokoll ersichtlich sind.„Das steht im Gegensatz zu Wahlbezirken, bei denen in den dazugehörigen Protokollen nichts vermerkt war, aber durch externe Beobachter schwerste Wahlfehler dokumentiert wurden.“ Daraus hätte das Gericht den Schluss ziehen müssen, dass die Dokumentationen nicht verlässlich sind, so der frühere Staatsanwalt.„Somit erscheint es zumindest unbefriedigend, dass Karlsruhe Protokolle ohne Aussagekraft trotzdem zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht hat.“https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/entscheidung-ist-unbefriedigend-reaktionen-auf-wahlwiederholungsurteil-aus-karlsruhe-a4524748.html

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HallMack berichtet: #plötzlichundunerwartet Wer Nora Szech vor einigen Jahren in ihrem Karlsruher B – Kampf für unsere Zukunft ❣️

#plötzlichundunerwartet Wer Nora Szech vor einigen Jahren in ihrem Karlsruher Büro besuchte, der traf eine Frau mit beeindruckender Vita und vielen Talenten. Über ihre Auftritte als Gitarristin in einer Indie-Pop-Band sprach sie mit derselben Begeisterung wie über ihre ökonomischen Studien. Während die Musik nur ein Hobby war, hatten ihre wissenschaftlichen Veröffentlichungen die junge Forscherin gerade in die erste Liga der deutschen Ökonomen katapultiert. Szechs These: „Der Markt kann die Moral untergraben.“Mit nur 43 Jahren ist die vielfach ausgezeichnete Ökonomin Mitte August verstorben, wie nun bekannt geworden ist. Unter Ökonomen sorgte die Meldung am Wochenende für Betroffenheit.Weiterlesen hier https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/oekonomin-nora-szech-verstorben-19131833.htmlTEILENFolgt uns auf Telegram/Hauptkanal↕️↕️↕️https://t.me/Kampf_fuer_unsere_ZukunftChat-Kanal⬇️⬇️⬇️https://t.me/IavYc2SRFdY1OGY6

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Uwe Lipinski: „Die Karlsruher Begründung für die Masern-Impfpflicht ist absurd“ – AUF1.TV

Mit der aktuellen Masern-Impfpflicht in Deutschland möchte die Obrigkeit mutmaßlich einen Präzedenzfall für weitere ähnliche Zwangs-Impfungen schaffen. Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski vertritt verschiedene Personen, die gegen die Nötigung zum Stich …

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KARLSRUHER STAATSANWALTSCHAFT MUSS KLAGE GEGEN LINKSEXTREME HASS-PLATTFORM links – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

KARLSRUHER STAATSANWALTSCHAFT MUSS KLAGE GEGEN LINKSEXTREME HASS-PLATTFORM linksunten.indymedia FALLEN LASSEN!❗️DER GRUND: BELASTENDE DATENTRÄGER KONNTEN NICHT ENTSCHLÜSSELT WERDEN ❗️Auf der Plattform rief die linksextremistische Szene regelmäßig zu Demonstrationen auf, veröffentlichte anonyme Bekennerschreiben nach Straftaten und Haß- und Gewaltaufrufe gegen Andersdenkende. Zweck und Tätigkeiten von „linksunten.indymedia“ liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, befand 2017 das Ministerium, worauf im mutmaßlichen Standort des Portals am linken Freiburger Zentrum KTS technische Infrastruktur und erhebliche Geldbeträge beschlagnahmt worden waren.https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-linksunten-indymedia-ein/——————————Abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal:https://t.me/MeineDNEWS—————————

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Die Karlsruher Entscheidung zur Impfpflicht ist offensichtlich rechtsfehlerhaftD – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Die Karlsruher Entscheidung zur Impfpflicht ist offensichtlich rechtsfehlerhaftDie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur angeblichen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Beschl. v. 27. April 2022, 1 BvR 2649/21) war – leider – vorhersehbar. Denn das Gericht hatte sich schon im zugehörigen einstweiligen Anordnungsverfahren (Beschl. v. 10. Februar 2022, gleiches Az.) darauf festgelegt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht „begegne keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Denn nicht nur sei die „Impfung“ nach Ansicht der seitens des Gericht angehörten Experten – es sind im wesentlichen dieselben, auf deren Rat sich auch schon Bundesregierung und Gesetzgeber bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stützten – effektiv und nebenwirkungsarm, sondern eigentlich bestehe auch gar keine Impfpflicht, da es zum Beispiel betroffenen Ärzten ja freistehe, ihren Beruf für die nächsten Jahre aufzugeben. Letztere Wendung bereits aus der Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren (Rn. 21) hatte selbst bei impffrommen Verfassungsrechtlern ein gewisses Entsetzen ausgelöst. Auch die so pauschale wie fadenscheinige Nichtannahme praktisch aller übrigen Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht als „bereits unzulässig“ hatten selbst gewogene Beobachter des Bundesverfassungsgerichts kritisiert.https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/impfpflicht-urteil/Folgt uns auf Telegram🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥https://t.me/Kampf_fuer_unsere_Zukunft

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🔺 🔺 „Eilmeldung : Karlsruher Entscheidung zur Pflege-Impfpflicht am Donn – Kampf für unsere Zukunft ❣️

🔺 🔺 „Eilmeldung : Karlsruher Entscheidung zur Pflege-Impfpflicht am Donnerstag “ 🔺 🔺Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Donnerstag seine endgültige Entscheidung zur Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal. Das kündigte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe an. Im Februar hatte es im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht konnte somit wie geplant Mitte März umgesetzt werden. Es stand aber noch eine umfassende Prüfung der Verfassungsbeschwerden aus. Das Gericht veröffentlicht seine Entscheidung schriftlich. (Az. 1 BvR 2649/21) Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte sowie Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen. Im Eilverfahren hatten die Richterinnen und Richter entschieden: „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.“ Die Impfpflicht begegne „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Kritisch merkten die Richter allerdings an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen. Hier der ganze Bericht: 👉🏼 https://www.wallstreet-online.de/nachricht/15474288-karlsruher-entscheidung-pflege-impfpflicht-donnerstagKommentar: Die Entscheidung wird von den Beschwerdeführern mit großer Hoffnung erwartet im Hinblick auf die immer heftig werdende Kritik und die Berichte über die katastrophalen Nebenwirkungen der Impfung. Es gibt jedoch leider Anlass , an einer Sinnesänderung des höchsten deutschen Gerichts nach der erfolgten Eilentscheidung zu zweifeln. Das Bundesverfassungsgericht befindet sich nach wie vor in eine „Dunstglocke“. Wird das Bundesverfassungsgericht nun zu seinem Auftrag zurückkehren, der Verfassung gemäß Recht zu sprechen ?Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen – Spendenkonto:🔹https://www.paypal.com/paypalme/afaev🔹 IBAN DE22830654080004273567👉🏼 Instagramhttps://www.instagram.com/anwaelte_afa/👉🏼 Twitterhttps://twitter.com/anwaelte_afa👉🏼 Facebookhttps://www.facebook.com/afaev.de👉🏼 Telegramwww.t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung👉🏼 Webwww.afaev.de👉🏼 Gettrwww.gettr.com/user/afaev

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