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HallMack berichtet: +++ AUS GEGEBENEM ANLASS!!! +++Zuallererst möchte ich mich bei den 99,9 Prozent – Tim K.

+++ AUS GEGEBENEM ANLASS!!! +++Zuallererst möchte ich mich bei den 99,9 Prozent hier für euer Interesse und eure Unterstützung bedanken!Dieser Kanal wächst und wächst und ich freue mich, euch bestmöglich zu informieren und aufzuklären.Und jetzt komme ich zu den restlichen 0,1 Prozent:Wer meint, hier öffentlich zu Straftaten aufzurufen, von „Blutvergießen“ zu faseln oder ähnliche Gewaltfantasien kundzutun, der wird OHNE WENN UND ABER hier medial final entsorgt!Ich frage mal ganz behutsam:Seid ihr vom Verfassungsschutz, habt ihr schlichtweg nicht mehr alle Tassen im Schrank oder seid ihr einfach nur primitiv?Dieser Kanal ist öffentlich, geht auf die 200 Tausend zu, vertritt demnach auch eine nicht unerheblich gro0e und gesunde Meinung in diesem Land,UND dann kommen hier ein paar anonyme Gestalten daher und meinen, diesen Kanal bewusst oder unbewusst zu gefährden?Ich denke, dass das jetzt klar, deutlich und verständlich war.NOCHMAL: an die 99,9 Prozent:Lasst uns wie gewohnt weitermachen!Deutschland immer zuerst!Tim K.

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HallMack berichtet: Aus gegebenem Anlass hält „Love Priest“ Tim Kellner im Deutschland-Kurier e – Tim K.

Aus gegebenem Anlass hält „Love Priest“ Tim Kellner im Deutschland-Kurier eine Sonderpredigt zum Messer-Terror von Mannheim. Er zerpflückt das vorgeblich anteilsvolle Gelaber der Altparteien und entlarvt die unerträgliche Heuchelei und Relativierung des politisch-medialen Komplexes, der das Gegröle von betrunkenen Schnöseln auf Sylt zur Staats-Affäre hochjazzt, aber plötzlich sehr einsilbig wird, wenn die Gefahr für die innere Sicherheit und Demokratie – wie in Mannheim für jedermann erkennbar – nicht von „rechts“ kommt. 👇👇👇👇👇👇👇👇👇

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🔷Aus gegebenem Anlass: Pharmareferenten unterliegen NICHT der einrichtungsbez – Kampf für unsere Zukunft ❣️

🔷Aus gegebenem Anlass: Pharmareferenten unterliegen NICHT der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht🔷Es hat den Anschein, als ob Pharmaunternehmen teilweise ihre Außendienstmitarbeiter mit Blick auf die Änderung der Definition des vollständigen Impfschutzes in § 22a Abs. 1 IfSG ab 1. Oktober 2022 dazu auffordern, bis zu diesem Zeitpunkt eine Booster-Injektion nachzuweisen. Begründet wird dies damit, die Pharmareferenten fielen unter die einrichtungsbezogene Nachweispflicht.Für diese Argumentation ergibt sich jedoch kein Anhaltspunkt aus der Gesetzesbegründung:👉Aus der Gesetzesbegründung zum „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19…“ geht eindeutig hervor, dass Zielgruppe der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht das „Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen“. Es heißt in der Allgemeinen Begründung auf S. 29:“Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen COVID-19 Krankheitsverlauf hat. „Nur in diesem Sinne kann daher gesetzeskonform die Formulierung in § 20a Abs. 1 IfSG „Personen, die in folgenden Einrichtungen tätig sind“, ausgelegt werden.👉Gleiches ergibt sich auch aus der „Handreichung“ des Bundesgesundheitsministeriums.Auf S. 1 wird bereits ausgeführt, für welche Personengruppen die Nachweispflicht gelten soll:„….Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen“.Weiter heißt es auf S. 2:„Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen COVID-19 Krankheitsverlauf hat.“Gleiches ergibt sich auch aus der formulierten Ausnahme auf S. 5:„Einzig in den Fällen, in denen wegen des Charakters der ausgeübten Tätigkeit jeglicher Kontakt zu den gefährdeten Personengruppen sicher ausgeschlossen werden kann (beispielsweise in getrennten Verwaltungsgebäuden arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), kann eine Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen im Sinne des § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG verneint werden.“Eindeutig soll die Nachweispflicht ausschließlich für Gesundheitspersonal gelten. Außendienstmitarbeiter, die weder für eine solche Einrichtung tätig sind, noch mit vulnerablen Personengruppen in diesen Einrichtungen in Kontakt kommen, unterfallen ihr NICHT. Außendienstmitarbeiter sind Besucher dieser Einrichtung .🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte RöhrigMein Telegram-Kanal: 👉 Klick

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++ Ärztliche Warnung ++Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin: Jede reisseri – Kampf für unsere Zukunft ❣️

++ Ärztliche Warnung ++Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin: Jede reisserische Werbung und/oder undifferenzierte Behandlungsempfehlung gefährdet Patienten und verbietet sich; insbesondere solche mit Arzneimitteln.Jede Einnahme von Arzneimitteln sollte erst nach individueller ärztlicher Beratung und darauf basierender, informierter Entscheidungsfindung des Patienten erfolgen.Dr. med. Paul BrandenburgFacharzt für Allgemeinmedizin

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