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SEHR INTERESSANTE INFORMATIONEN ZUMZENSUS 2022: „Muss ich an der Datenerfassung mitwirken?!Zahlreiche Menschen – …überall in Deutschland – erhalten in diesen Tagen Post, dass sie am sogenannten Mikrozensus 2022 teilnehmen müssen und werden aufgefordert, entsprechend mitzuwirken. Während in diesem Land Datenschutzgesetze nahezu jeden Bereich des Lebens mit unnötiger Bürokratie verlangsamen, haben Gerichte bisher keine Bedenken gegen die vollständige Offenlegung nahezu aller persönlichen Daten gegenüber dem Mikrozensus gesehen. Und auch die Möglichkeiten, erfolgreich gegen die ungewünschte Belästigung vorzugehen, sind überschaubar. Aber es ist zumindest möglich, den Zensus auszusitzen.Gemäß § 15 des Bundesstatistikgesetzes (BstatG) und § 13 des Mirkozensusgesetzes (MZG) sind Bürger zur Mitwirkung und Auskunftserteilung verpflichtet. Bei Zuwiderhandlungen droht ihnen ein Zwangsgeld, was von einem Bußgeld zu unterscheiden ist: Bei einem Bußgeld kann durch einen Widerspruch ein Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht erzwungen werden, gegen ein Zwangsgeld muss mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht vorgegangen werden. Allerdings: Sowohl der Widerspruch gegen einen entsprechenden Bescheid, als auch die Klage gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid, haben keine aufschiebende Wirkung. Wer sich nicht an der Zensus-Erhebung beteiligt, wird jedoch zunächst mehrmals „höflich“ aufgefordert, doch bitte seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, ein Bußgeld droht (vorerst) nicht. Wie oft diese Aufforderungen erfolgen, hängt auch mit der Zahl derjenigen ab, die eine Zuarbeit verweigern: Je mehr „Querulanten“, desto weniger Kapazitäten in den Ämtern, alle zeitnah zu bearbeiten. Vorgesehen ist ein Zwangsgeld zudem erst, wenn sich jemand „beharrlich“ weigert, mitzuwirken – deshalb braucht angesichts des ersten Aufforderungsschreiben, das im Übrigen nicht per Einschreiben versandt wird und somit in vielen Fällen bereits fraglich sein dürfte, ob eine Zustellung überhaupt (nachweislich) erfolgt ist, niemand in Panik zu verfallen.Übrigens: Die Zensus-Mitarbeiter drohen auch Hausbesuche an. Darauf muss sich natürlich sowieso niemand einlassen, es besteht das Recht, alle Fragen schriftlich zu beantworten.Jeder muss selbst wissen, wie kooperativ er bei der massenhaften Datenerhebung ist, zumal in der heutigen Zeit niemand weiß, wo diese Daten noch überall aufbewahrt werden. Es ist aber sicherlich auch notwendig, das Zensus-Thema öffentlich aufzugreifen und politisch zu thematisieren: Wir Bürger sollten vor dem Staat und seinen intransparenten Institutionen nicht unter Strafandrohung die „Hosen runterlassen“ – wenn überhaupt, sollte ein solcher Befragungsprozess freiwillig sein.“FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! http://t.me/freiesachsen

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