HallMack berichtet: Rechtsanwältin Ahrens über Rundfunk-Zwangsgebühren: „30 bis 40 Punkte rechtswidrig“ – AUF1.TV

Im Oktober hatte das Landgericht München der Beschwerde einer Rechtsanwältin stattgegeben. Mindestens 30 bis 40 Punkte der deutschen Rundfunk-Gebühren sind rechtswidrig, sagt Anwältin Karolin Ahrens.

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