HallMack berichtet: Obdachlosigkeit ist nur für deutsche Staatsbürger vorgesehen. Flüchtlingsfami – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

Obdachlosigkeit ist nur für deutsche Staatsbürger vorgesehen. Flüchtlingsfamilien müssen mit Wohnungen versorgt werden. Das hat das bayerische Oberverwaltungsgericht entschieden. Der Staat muss Migranten mit Wohnungen versorgen, aber nicht Einheimische.Die Ehefrau und die beiden Kinder eines anerkannten Asylanten waren im Rahmen des Familiennachzugs in die bayerische Gemeinde Eichenau gereist – obwohl den Betroffenen ausdrücklich mitgeteilt worden war, dass es wegen des Wohnungsmangels keinerlei Aussicht auf eine feste Unterkunft für die Familie gebe.Die Frau und ihre Kinder reisten trotzdem nach Deutschland. Dadurch hätten sie sich quasi freiwillig in die Obdachlosigkeit begeben, argumentierte die Kommune. In solchen Fällen sei der Staat nicht verpflichtet, eine Unterkunft bereitzustellen.Diese Sichtweise hat das Gericht jetzt verworfen. Die Kommune ist zur Unterbringung verpflichtet.Quelle-ABO:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWSHTTPS://T.ME/KACHELKANAL –

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