„NICHT BINÄRE“ PERSON ERKLAGT 1000 EURO SCHMERZENSGELD VON DER BAHN:“ES“ KONNTE – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

„NICHT BINÄRE“ PERSON ERKLAGT 1000 EURO SCHMERZENSGELD VON DER BAHN:“ES“ KONNTE BEIM ONLINE-FAHRKARTENKAUF NUR ZWISCHEN „MANN“ UND „FRAU“ WÄHLENDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verpflichtet die Deutsche Bahn (DB), ab dem nächsten Jahr eine geschlechtsneutrale Ansprache von Personen bei Fahrkartenbuchungen im Internet zu gewährleisten. Das Gericht entschied am Dienstag, der Bahnkonzern habe es ab dem 1. Januar 2023 zu unterlassen, „die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als Herr oder Frau angeben muss. Im konkreten Fall ging es um die Buchung einer Fahrkarte der Deutschen Bahn von Berlin nach Braunschweig über das Internet. Sowohl bei der Registrierung als auch beim Kauf gab es nur die Auswahl „Herr“ oder „Frau“. Ohne diese Zuordnung war ein Fahrkartenkauf nicht möglich. Die als „Herr“ angesprochene Person des nicht-binären Geschlechts hatte daraufhin Klage wegen Diskriminierung erhoben.Das OLG sprach dieser (Person) eine Entschädigung von 1.000 Euro zu.https://kurzelinks.de/0s5k

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