HallMack berichtet: Neues aus dem Fall Zhvanetskaya: Das Landgericht Stuttgart hat meinem Eilantrag – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Neues aus dem Fall Zhvanetskaya: Das Landgericht Stuttgart hat meinem Eilantrag im Hinlick auf die Zwangsimpfung stattgegeben und die sofortige Wirksamkeit sowie die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Canstatt einstweilen, also bis zur Entcheidung über die Beschwerde, ausgesetzt.Hinsichtlich der Unterbringung wurde keine Entscheidung bezüglich der Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit und der Vollziehung getroffen. Heißt also: Die Betroffene darf bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zwangsgeimpft werden, kann aber weiter sofort in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Daa Gericht hat sich dabei davon leiten lassen, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Beschwerde erfolgreich sein werde. Wenn die Betroffene dann schon geimpft wäre, könne das mit der Beschwerde verfolgte Ziel nicht mehr erreicht werden. Soll heißen: Eine bereits getätigte Injektion könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden, es würde dauernder Rechtsverlust eintreten. Dass die sofortige Wirksamkeit der Unterbringung nicht ausgesetzt und sie also vorerst weiter vollzogen werden kann, überrascht mich im Übrigen nicht: Denn an dem die Erforderlichkeit und Alternativlosigkeit der Unterbringung befürwortenden Sachverständigengutachten kommt die Beschwerdekammer zunächst nicht vorbei. Es wird nötig sein, ein weiteres Gutachten einzuholen, diesmal mit russischsprachigem Übersetzer oder gleich einem russischsprachigen Sachverständigen. Ich habe bereits entsprechende Fachärzte genannt bekommen.Und in der Zwischenzeit basteln wir an einem Konzept, wie die Betroffene adäquat in ihrer Wohnung versorgt werden kann und legen es dem Gericht auf den Tisch.Ich werde der Beschwerdekammer entsprechende konstruktive Vorschläge machen. Bei aller – dringend notwendigen – juristischen Kritik an dem Beschluss des Amtsgerichts ist es mir wichtig, auch in die Zukunft zu blicken und Lösungen vorzuschlagen.

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