Mit dem Urteil stellt der VfGH die bisherige Rechtsprechung auf den Kopf. Denn l – Wochenblick

Mit dem Urteil stellt der VfGH die bisherige Rechtsprechung auf den Kopf. Denn laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus 2015 stellte Online-Streaming keine Rundfunkdarbietung dar. Demnach dürfe auch keine Rundfunkgebühr anfallen, nur weil man einen Computer mit Internetanschluss hat. https://www.wochenblick.at/meinung/freibrief-fuer-staatsfunk-abzocke-jetzt-kommt-orf-steuer-fuer-alle/

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