HallMack berichtet: Milde Urteile für zugereiste Linksextremisten vor einem „Kolonialgericht“.Wenn – Freie Sachsen

Milde Urteile für zugereiste Linksextremisten vor einem „Kolonialgericht“.Wenn Angreifer einen wehrlos am Boden Liegenden mehrfach massiv gegen den Kopf treten, so wissen sie, daß das grundsätzlich tödlich enden kann. Erst recht wissen sie das, wenn sie trainierte Kampfsportler sind. Nicht umsonst findet man in einer simplen Google-Suche massenhaft Gerichtsurteile, in denen derartige Handlungen als versuchter Mord/ Totschlag verurteilt worden sind.Aber was, wenn die Täter zu einer staatlich gewünschten und geförderten Gewalttätergruppe gehören, nämlich zur linksextremen Antifa? Nun, dann hält die Strafprozeßordnung eine Hintertür bereit, damit es glimpflich ausgeht.Diese funktioniert folgendermaßen: ziemlich willkürlich kann eine Bundesbehörde, der Generalbundesanwalt (GBA), die eigentlich zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften aushebeln, den Fall selbst übernehmen und zu einem ganz besonderen Gericht anklagen: dem Staatsschutz-Senat des Oberlandesgerichtes. Sowohl dort als auch beim GBA sitzen ausschließlich politisch zuverlässige Juristen, und dann paßt auch das Ergebnis:Als „völlig abwegig“ bezeichnete der vorsitzende Richter Schlüter-Staats meine Ansicht, hier seien versuchte Tötungsdelikte verwirklicht. Zwischen zweieinhalb und reichlich fünf Jahren gab es dann auch nur für die vier Linksextremisten für eine Vielzahl äußerst brutaler Überfälle.Diese Sonderzuständigkeit des OLG hatte übrigens den (Neben-?)Effekt, daß kein einziger Sachse über die ganz überwiegend aus dem Westen stammenden Linkskriminellen richtete – obwohl ihre Taten fast alle hier stattfanden. Auch das hat Methode.Es ist in Kolonien üblich, daß die Kolonialrichter ihre Landsleute besser behandeln als die Einheimischen – und als einheimische Gerichte die Besatzer behandeln würden.Folgt meinem Kanal für Interessantes aus Recht und Politik:T.me/martinkohlmann

Kommentar verfassen

Nach oben scrollen