HallMack berichtet: LNG-Terminal: Enteignung nicht verfassungswidrig🤬Das Bundesverwaltungsgericht – Kampf für unsere Zukunft ❣️

LNG-Terminal: Enteignung nicht verfassungswidrig🤬Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage zweier Landwirte aus dem Kreis Steinburg abgewiesen: Ihre Enteignung war somit nicht verfassungswidrig. Im März 2024 wird dann verhandelt, ob das LNG-Beschleunigungsgesetzes verfassungsgemäß ist.Landwirt Klaus Piening aus Bahrenfleth im Kreis Steinburg macht sich Sorgen. Sorgen „um die Qualität meines Bodens, wo die LNG-Leitung verlegt wird. Ich mache mir Sorgen um die Entwässerung meiner Flächen. Und ich mache mir Sorgen darüber, dass ich nicht mehr Herr im eigenen Haus bin, weil diese Leitung als Grunddienstbarkeit im Grundbuch steht.“ Quer durch seinen früher fruchtbaren Acker sind die Rohre für die LNG-Pipeline verlegt worden. Gegen seinen Willen, sagt er.Weiterlesen hier https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/LNG-Terminal-Enteignung-nicht-verfassungswidrig,lngterminal240.htmlTEILENFolgt mir auf Telegram/Hauptkanal↕️↕️↕️https://t.me/Kampf_fuer_unsere_ZukunftChat-Kanal⬇️⬇️⬇️https://t.me/IavYc2SRFdY1OGY6

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