„Kurzfristige“ Habeck-Notverordnungo Heiz-Restriktion. Arbeitsräume zum Teil „h – Kampf für unsere Zukunft ❣️

„Kurzfristige“ Habeck-Notverordnungo Heiz-Restriktion. Arbeitsräume zum Teil „höchstens“ 12 °C, Büros „höchstens“ 19 °Co Mietverträge zu Mindesttemperaturen unwirksamo Ladentüren müssen geschlossen bleibeno Verdunkelung ab 22:00 von Leuchtreklamehttps://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Wirtschaftspolitik/2022/Downloads/220812_BMWK_Entwurf_KurzfristEnSiGVO.pdf

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