HallMack berichtet: Im Namen der Republik – FPÖ TV

Im Namen der Republik

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat durch den Einzelrichter Mag. Dr. Apostol in der Medienrechtssache der Antragsstellerin Katharina Nehammer gegen den Antragsgegner Freiheitlicher Parlamentsklub wegen § 6 Absatz 1 MedienG am 19. Mai 2021 nach öffentlicher Hauptverhandlung zu Recht erkannt:

Es wurde durch den Antragsgegner jeweils in einem Medium in Bezug auf die Antragsstellerin der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Absatz 1 und 2 StGB hergestellt, indem dieser

A./ ab dem 28. Juli 2021 über „FPÖ TV“ eine Videoaufzeichnung einer Pressekonferenz vom 28. Juli 2021 veröffentlichte, in welcher dessen Abgeordneter Christian Hafenecker die Tatsachenbehauptung erhob, die Antragstellerin habe geheime Informationen über eine Hausdurchsuchung, die sie von ihrem Ehemann, dem damaligen Innenminister erhalten habe, an die Hygiene Austria weitergegeben;

B./ ab dem 29. Juli 2021 über „FPÖ TV“ eine Videoaufzeichnung eines Interviews seines Abgeordneten Christian Hafenecker vom 28. Juli 2021 in der Sendung „Fellner! LIVE“ der Rundfunkanstalt „A.Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH“ veröffentlichte, in welcher dieser die Tatsachenbehauptungen erhob, die Antragstellerin habe zum einen geheime Informationen über eine Hausdurchsuchung, die sie von ihrem Ehemann, dem damaligen Innenminister erhalten habe, an die Hygiene Austria weitergegeben und sich zum anderen zur Verfolgung von Postern einer Internetmitteilung über sie Quellen des Innenministeriums zur Ausforschung dieser Personen bedient.

Der Freiheitliche Parlamentsklub wurde hierfür zur Zahlung von Entschädigungen an die Antragstellerin für die durch die Veröffentlichungen erlittenen persönlichen Beeinträchtigungen nach § 6 Absatz 1 MedienG und zur Vornahme der gegenständlichen Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien
1082 Wien, Landesgerichtsstraße 11
Gerichtsabteilung 40, am 19. Mai 2022

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