HAMMERURTEIL: Ein Zwang zu einer Behandlung die, wenn auch in seltenen Fällen, – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

HAMMERURTEIL: Ein Zwang zu einer Behandlung die, wenn auch in seltenen Fällen, den Tod zur Folge hat, kann laut dem sizilianischen Verwaltungsgericht nicht verfassungsmäßig sein. Der Fall wird wohl nun zum Verfassungsgerichtshof weitergeschoben. Sollte dieser anders entscheiden, so sei der Verfassungsgerichtshof nur ein Diener der Politik und nicht des Rechts, so das Fazit des italienischen Anwalts Marco Mori. Sie seien Politiker, keine Juristen. Denn ein Jurist könne nur zu der gleichen Schlussfolgerung wie dieses Urteil kommen.@auf1tv——————————https://t.me/MeineDNEWS—————————

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