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GUTE NACHRICHTEN !DAS SCHLESWIG-HOLSTEINISCHE VERWALTUNGSGERICHT HAT EINE BUNDESWEIT BEDEUTSAME ENTSCHEIDUNG ZUR EINRICHTUNGSBEZOGENEN IMPFPFLICHT GEFÄLLT. Demnach ist die bisherige Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und Bußgelder anzudrohen. Der noch unveröffentlichte Beschluss ( Az.: 1 B 28/22) erging am 13. Juni 2022 und liegt FOCUS Online exklusiv vor.“https://www.focus.de/politik/deutschland/justiz-hammer-drohbescheide-des-gesundheitsamts-an-ungeimpfte-pfleger-rechtswidrig_id_107967975.html——————————Abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal:https://t.me/MeineDNEWS—————————

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