„Es ist nicht notwendig, dass der Impfschaden ärztlich diagnostiziert wurde. Es – Wochenblick

„Es ist nicht notwendig, dass der Impfschaden ärztlich diagnostiziert wurde. Es muss aber ein Zusammenhang mit der Impfung und den Beschwerden bestehen.”, so Menschenrechtsverteidigerin Sarah Luzia Hassel-Reusing.https://www.wochenblick.at/international/fuer-strafanzeige-in-den-haag-impfopfer-werden-als-zeugen-gesucht/

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