ENTWURF FÜR DIE NÄCHSTE ÄNDERUNG DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES:▪️ Die Mini – D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

ENTWURF FÜR DIE NÄCHSTE ÄNDERUNG DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES:▪️ Die Minister Lauterbach (Gesundheit) und Buschmann (Justiz) sollen sich nach Medienberichten auf den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt haben.▪️ Welche Änderungen sind geplant? Auch nach dem 19. März 2022 sollen zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn ein Landesparlament dies beschließt. ▪️ Dazu soll ein Landesparlament die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellen müssen, heißt es in dem Entwurf. In einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ sollen dann möglich sein: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzeote sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (also 2G- oder 3G-Regelungen).▪️ Welche Gefahrenlagen sind gemeint? besonders hohe Infektionszahlen oder eine deutlich krankmachendere Virusvariante. ▪️ „Basismaßnahmen“: Ohne Parlamentsbeschluß möglich sind Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr, Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bundesweit verankert werden soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.▪️ Festlegungen zum Genesenenstatus soll künftig wieder der Gesundheitsminiister selbst erlassen, nicht mehr das RKI. ▪️ Und: die Angaben zum Anteil geimpfter Beschäftigter und Pflegebedürftiger soll künftig direkt an das RKI übermittelt werden, nicht mehr an die Gesundheitsämter.👉🏿 Die Neuregelung soll vorerst bis 23. September 2022 gelten. Die bis 19. März geltenden Regeln sollen übergangsweise noch bis 2. April in Kraft bleiben, damit die Länder Zeit hätten, die rechtlichen Grundlagen an die neue Regelung anzupassen. ▪️ „Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen“, stellte Lauterbach klar.Der Bundestag soll darüber am 16. März 2022 abstimmen.—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSEREN TELEGRAM KANAL:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS—————

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