Eltern dürfen nicht eigenständig das Geschlecht ihres Kindes festlegenMutter und Vater des Säuglings möchten eine Geschlechtszuordnung vermeiden und lassen deshalb von der Hebamme in entsprechende Formulare beim Punkt Geschlecht „ohne“ ankreuzen.Die Schmidts klagen vor dem Oberlandesgericht München. Das lehnt aber die Eintragung „ohne Geschlecht“ ab: „Eltern sind weder die Hüter der geschlechtlichen Identität ihres Neugeborenen noch dürfen sie den Eintrag im Geburtsregister für eine spätere Entscheidung des Kindes freihalten. Da der Säugling selbst noch keine Vorstellung hat, ist sein körperliches Geschlecht einzutragen.“Weiterlesen hier https://www.mdr.de/ratgeber/recht/urteile-der-woche-geschlecht-kind-auto-unfall-corona-quarantaene-100.htmlTEILENFolgt mir auf Telegram/Hauptkanal↕️↕️↕️https://t.me/Kampf_fuer_unsere_ZukunftChat-Kanal⬇️⬇️⬇️https://t.me/IavYc2SRFdY1OGY6