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+++ EILMELDUNG +++DER BAYRISCHE VERWALTUNGSGERICHTSHOF HAT ENTSCHIEDEN: DIE KREUZE BLEIBEN HÄNGEN. DIE URTEILSBEGRÜNDUNG FOLGT IN EINIGEN WOCHEN Klar formuliert war er der sogenannte Kreuzerlass, den Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schon kurz nach seinem Amtsantritt 2018 per Kabinettsbeschluss durchsetzte. Seither heißt es in Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“Kurz danach reichte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit Klage gegen den Erlass ein. Ebenso wie 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker. Ihr Ziel: die bayerische Staatsregierung dazu verpflichten, den Kreuzerlass aufzuheben und die Kreuze entfernen zu lassen. Das Verwaltungsgericht München leitet die Klage in der wesentlichen Frage der Rechtmäßigkeit des Kreuzerlasses eine Instanz nach oben weiter.Also musste sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit einer Vielzahl komplexer Fragen befassen.https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/soeder-kreuzerlass-rechtmaessigkeit-kreuze-bayrische-gebaude/—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSEREN TELEGRAM KANAL:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS—————

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