Die Zulässigkeit von Antikörper-Tests zum Nachweis einer Genesung als Ausnahme – Wochenblick

Die Zulässigkeit von Antikörper-Tests zum Nachweis einer Genesung als Ausnahmegrund wurde entgegen ursprünglicher Pläne aus der endgültigen Fassung zur “Impfpflicht” gestrichen, obwohl etwa 400.000 Personen unbemerkt Corona hatten. Denn der Minister will weiter an seinem Impf-Zwang festhalten.https://www.wochenblick.at/corona/jeder-fuenfte-still-genesen-doch-mueckstein-zwingt-hunderttausende-zu-gen-behandlung/

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