DIE STAATSANWALTSCHAFT LANDAU: SIEHT KEINE STRAFBARE HANDLUNG DES POLIZISTEN UND STELLT DAS VERFAHREN EIN.FACEBOOK: SPERRT DAS VIDEO DER KOPFHEBELTECHNIK GEGEN EINEN 71-JÄHRIGEN … „Auf dieses Video könnten einige Personen sensibel reagieren“, heißt es zur Begründung, deshalb wurde es gesperrt.Wer hält sich (hier) eigentlich mehr an Recht und Gesetz? Die Strafverfolgungsbehörden oder Facebook? Beitrag von Twitter: Markus Haintz————–HTTPS://T.ME/MEINEDNEWSHTTPS://T.ME/KACHELKANAL ————–