Die Impfkampagne für Herpes Zoster: Wieso gerade jetzt❓Wer regelmässig durch – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Die Impfkampagne für Herpes Zoster: Wieso gerade jetzt❓Wer regelmässig durch den Hauptbahnhof Zürich geht, dem dürfte eine seit kurzem initiierte auffällige Werbekampagne ins Auge gesprungen sein. So heisst es neuerdings auf schwarzen, etwas traurig anmutenden Plakaten, welche eher an die Werbung einer Organisation, die für lebensmüde Menschen einen «Notausgang» bereithält, erinnert: «Mein Leben ist perfekt gewesen, bis ich Gürtelrose bekam»[1]. Wer durch die zu dieser «1 von 3»-Kampagne gehörende Webseite scrollt, stellt fest, dass die Zulassungsinhaberin eines Impfstoffes gegen Herpes Zoster für die Kampagne verantwortlich ist ‼️Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist laut Arzneimittelwerbevordnung (AMWV) Art. 14 nicht erlaubt. «Awarenesskampagnen» für Krankheiten sind als kritisch einzustufen, wenn Arzneimittel, mit denen diese Krankheiten behandelt oder verhindert werden können, ein Marktmonopol haben, da dann eindeutige Rückschlüsse auf das Arzneimittel möglich sind, dem die Kampagne dient. Laut AMWV Art.2 gelten alle Massnahmen, welche zur Information, Marktbearbeitung und Schaffung von Anreizen, welche zum Ziel haben, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf, den Verbrauch oder die Anwendung von Arzneimitteln zu fördern, als Werbung.Somit ist auch eine «Awarenesskampagne» als Werbung zu klassifizieren. In der Vergangenheit wurde eine gross angelegte Aufklärungskampagne für «Kopfschmerzen und Migräne», hinter der die Zulassungsinhaberin eines Migräne-Arzneimittels stand, nicht nur von Swissmedic, sondern auch vom Bundesgericht als «unerlaubte Werbung» eingestuft.[2]Weiterlesen hier⬇️⬇️⬇️https://www.katischepis.ch/post/die-impfkampagne-f%C3%BCr-herpes-zoster-wieso-gerade-jetztFolgt uns auf Telegram/Hauptkanal🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥https://t.me/Kampf_fuer_unsere_ZukunftChat-Kanal⬇️⬇️⬇️⬇️https://t.me/IavYc2SRFdY1OGY6

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