Die 28-Jährige verlor bereits 2016 ihren Asylstatus bereits 2016 – die Ausweisu – Wochenblick

Die 28-Jährige verlor bereits 2016 ihren Asylstatus bereits 2016 – die Ausweisung war nun fällig. Weil sie ein „Beatles-Tattoo“ trägt, würde sie zu Hause große Probleme bekommen. Sie sei damit als „verwestlichte Frau“ stigmatisiert. Der Asyl-Richter hob die Entscheidung wegen des Tattoos auf.https://www.wochenblick.at/welt/grossbritannien-keine-abschiebung-wegen-beatle-tattoo/

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