Der Bundesankläger, meine Wenigkeit, muss in diesem Fall umgehend einschreiten! – Tim K.

Der Bundesankläger, meine Wenigkeit, muss in diesem Fall umgehend einschreiten!Ich werde Annalena Baerbock wegen Meineides anzeigen!Strafgesetzbuch (StGB) § 154 Meineid(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.Der Tatbestand ist gegeben, denn die Beschuldigte Baerbock hat bei ihrem Amtseid in den Räumlichkeiten des Bundestages schamlos gelogen!Anzeige geht in Kürze raus!Tim K.

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