Coronaschikanen gegen Kinder gehen weiter: Eine kleine Übersicht zur rechtliche – Freie Sachsen

Coronaschikanen gegen Kinder gehen weiter: Eine kleine Übersicht zur rechtlichen Situation an Sachsens Schulen!Während die Regierung für Geimpfte die Coronamaßnahmen über den Sommer teilweise zurückfährt, werden unsere Kinder an den Schulen weiter drangsaliert. Eine kleine Übersicht zu den Maßnahmen:Testschikanen gehen weiterDiese Woche werden Kinder dreimal getestet, ab dem 7. März sollen es dann „nur“ noch zwei Testungen pro Woche sein. Es gibt offenbar keine Überlegungen der Landesregierung, diese Testpflicht endlich in Gänze abzuschaffen. Im Gegenteil: Wenn auch nur ein Kind in der Klasse positiv getestet wird, soll die gesamte Schulklasse fünf Tage in Folge täglich testet werden.Maskenpflicht wird nur entschärft, nicht abgeschafftNach wie vor müssen Schüler auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht durchgängig eine Maske tragen. Ab dem 7. März soll zumindest die Maskenpflicht im Unterricht ausgesetzt werden – bis sich die Situation wieder „verschlimmert“, heißt es. Auf dem Schulgelände gilt die Maskenpflicht dennoch weiter.Wiedereinführung der PräsenzpflichtViele Eltern wollen ihren Kindern die Coronamaßnahmen nicht zumuten und lassen ihre Kinder deshalb aus der Schule. Nachdem die Präsenzpflicht bereits zwischen Frühjahr und Herbst letzten Jahres wieder eingeführt wurde, sind in diesem Zusammenhang zahlreiche Bußgeldverfahren gegen Eltern eingeleitet worden, ihnen wird vorgeworfen, den Schulbesuch ihres Kindes zu verweigern. Gleichzeitig wurden Kinder, die nicht in der Schule waren, nicht benotet und sind zur Zeit versetzungsgefährdet. Nachdem seit Ende 2022 die Präsenzpflicht wieder ausgesetzt wurde, die Schulen demnach zu Fernunterricht verpflichtet waren, soll die Präsenzpflicht ab dem 7. März wieder gelten. Das führt zu weiteren Problemen: Neue Bußgeldverfahren werden eingeleitet und die Schulen werden die Einführung als Vorwand nutzen, die Schüler nicht benoten zu können – obwohl sie zumindest in der Zeit, in der die Präsenzpflicht abgeschafft war, verpflichtet gewesen wären, die Schüler entsprechend zu benoten. Wir empfehlen sowohl bei Bußgeldbescheiden, als auch bei entsprechenden Benotungsproblemen, juristisch vorzugehen. Gerade bei den Bußgeldbescheiden haben – in fast allen bekanntgewordenen Fällen – die Landratsämter missachtet, zu berücksichtigen, dass die Präsenzpflicht für einen Teil des beanstandeten Zeitraums überhaupt nicht galt. Diese Verfahrensfehler dürften spätestens vor Gericht relevant werden, bisher gibt es aber noch keine diesbezüglichen Verhandlungen.Die beibehaltenen Coronamaßnahmen an den Schulen (und natürlich auch in den Kitas) zeigen, dass es keinen Grund für eine Entwarnung gibt, im Gegenteil. Spätestens im Herbst droht wieder eine drastische Verschärfung. Und auch 2G-Schulen sind ein Szenario, das bei dieser Regierung zumindest im Bereich des Möglichen erscheint.FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen

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