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AMTSGERICHT MÜNCHEN LEHNT ERLASS EINES STRAFBEFEHLS GEGEN PETR BYSTRON WEGEN ANGEBLICHEN „HITLERGRUß“ AB. Hier Auszugsweise die Begründung:Die exakte Ausführung eines ‚Hitlergrußes‘ ist daher in dieser Bewegung gerade nicht zu sehen. Auch eine zum Verwechseln ähnliche Geste nach $ 86a Abs. 2 StGB ist hierin nicht zu erkennen bzw. jedenfalls nicht nachweisbar. Zwar hebt der Angeschuldigte den rechten Arm, weitere Ähnlichkeiten mit dem ‘Hitlergruß‘ sind jedoch ebenfalls aus der frontalen Kameraperspektive gerade nicht erkennbar. Es kann sich daher insofern auch um eine bloß zufällige Geste im Rahmen der Rede handeln, bei welcher sich der Angeschuldigte mit der Gestik zunehmend steigert.“Statt sich nach dieser Ohrfeige beschämt zurückzuziehen, will die Staatsanwaltschaft nun Rechtsmittel gegen den Beschluss des Amtsgerichts einlegen.https://kurzelinks.de/l01l—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSEREN TELEGRAM KANAL:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS—————

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