Aktuelle RechtsprechungVerwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Masken- und T – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Aktuelle RechtsprechungVerwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen erfolgreich🔺 Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. April 2022 einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich die Antragsteller, eine geimpfte Schülerin eines Gymnasiums und ein geimpfter Schüler einer Grundschule, gegen die Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen gewandt hatten (Az. 5 E 1707/22).🔻 In Hamburg sind seit 4. April 2022 für alle Schülerinnen und Schüler wöchentlich grundsätzlich mindestens zwei Schnelltests verpflichtend, auch wenn sie bereits geimpft, geboostert oder genesen sind (Kap. 1 Muster-Corona-Hygieneplan). Zudem gilt in den Schulgebäuden eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schülerinnen und Schüler dürfen die Masken u.a. abnehmen, wenn sie ihren festen Platz im Klassenraum eingenommen haben (Kap. 3 Muster-Corona-Hygieneplan).🔺 Nun hat das VG Hamburg entschieden, die Testpflicht und die Maskenpflicht stellten Eingriffe in das Recht der Antragsteller auf schulische Bildung dar. Der Eingriff sei für die geimpften Schüler unverhältnismäßig.🔻 Die Behörde für Schule und Berufsbildung habe weder dargelegt noch sei sonst ersichtlich, aus welchem Grund Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu testen seien, obwohl der Muster-Corona-Hygieneplan dies für alle anderen geimpften Personen in Schulen nicht vorsehe.👉 Link zur Pressemitteilung und darin zum Urteil🔻 Gegen die Entscheidung ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich.🔻 Gleichzeitig bleibt Hamburg weiterhin „Hotspot“: die AfD unterlag auch vor dem OVG mit einem entsprechenden Antrag zur Beendigung dieser unsinnigen Regelung. 👉 Link zum Bericht in der LTO.👉 Mein Kommentar:Die Entscheidung ist sowohl erfreulich wie auch ärgerlich. Einerseits ist es gut, daß die Test- und Maskenpflicht nun auch in Hamburg erstmal wegfallen dürfte. Andererseits gelingt dies offenbar nur, wenn Geimpfte klagen: auch im Fall einer Klage von ungeimpften Schülern hätte die Behörde nicht dargelegt noch wäre sonst aus irgendeinem Grund ersichtlich, warum zu testen oder warum Maske zu tragen sei.Ein für mich unerträgliches Messen mit zweierlei Maß…Anwälte für Aufklärung e.V.Pressesprecher Dr. Alexander ChristWenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen – Spendenkonto:🔹https://www.paypal.com/paypalme/afaev🔹 IBAN DE22830654080004273567👉🏼 Instagramhttps://www.instagram.com/anwaelte_afa/👉🏼 Twitterhttps://twitter.com/anwaelte_afa👉🏼 Facebookhttps://www.facebook.com/afaev.de👉🏼 Telegramwww.t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung👉🏼 Webwww.afaev.de👉🏼 Gettrwww.gettr.com/user/afaev

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