HallMack berichtet: 30 TAGE EINGESPERRTBesorgte Kleber für das Klima oder Kriminelle? Epoch Times – Kampf für unsere Zukunft ❣️

30 TAGE EINGESPERRTBesorgte Kleber für das Klima oder Kriminelle? Epoch Times Anwaltliche Einordnung des 30-Tages-GewahrsamsKonsequent wurde derweil in Bayern gehandelt. Nach zwei Verkehrsblockaden innerhalb von nur wenigen Stunden müssen insgesamt zwölf Klimaaktivisten für dreißig Tage ins Gefängnis. Das Polizeipräsidium hatte die Inhaftierung der Aktivisten beantragt.Epoch Times fragte Rechtsanwalt Markus Haintz nach seiner Einschätzung zum Hergang:„Auf den ersten Blick erscheinen die ausgesprochenen dreißig Tage Gewahrsam hier als eine harte „Strafe“. Zu beachten ist allerdings, dass es sich hier – zumindest rechtsdogmatisch – keineswegs um eine repressive Maßnahme handelt, die die Klimaaktivisten bestrafen soll. Vielmehr stellt dieser verhängte Gewahrsam eine rein gefahrenabwehrrechtliche, präventive Maßnahme dar, die die Begehung weiterer Straftaten verhindern soll. (…) Vorliegend ist es wohl so, dass die hierzu „verurteilten“ Aktivisten am Vormittag desselben Tages bereits aufgrund von Straßenblockaden wegen Nötigung und Versammlungsrechtsverstößen angezeigt wurden, danach aber wieder freigelassen wurden. Trotzdem wiederholten sie ihre Aktion vom Vormittag dann nochmal gegen 19 Uhr desselben Tages. Daraufhin wurden sie gem. Art. 17 PAG durch die Polizei in Gewahrsam genommen, welche dann unverzüglich gem. Art. 18 i.V.m. Art. 97 PAG eine richterliche Entscheidung einzuholen hatte. Bei der dann erfolgten richterlichen Anhörung gaben die Aktivisten angeblich an, ihre Protestaktionen auch weiterhin fortsetzen zu wollen, sodass aus Sicht der Richter die begründete Annahme für weitere Störungen bestand.“

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