HallMack berichtet: 🤞Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Kostenübernahme von geschlechtsa – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

🤞Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen einer non-binären Person (=Transe) abgelehnt. Die Person hatte gegen ihre Krankenkasse geklagt, die sich weigerte, deren beidseitige Mastektomie zu bezahlen.👉Als Grund für die Ablehnung der Klage führte das Gericht an, dass es sich bei der Operation um eine neue Behandlungsmethode handele. „Auf diese besteht ein Anspruch erst, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat“.🤞Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (Dgti) lehnt den Urteilsspruch in einer Pressemitteilung ab.ACHTUNG – JETZT KOMMT’S! 😂“Dass nun der GBA für Klarheit sorgen soll, sei „angesichts der fehlenden Patient*innenvertretungen von trans* und nicht-binären Personen sowie dem Fehlen von Mediziner*innen mit entsprechender Expertise im GBA, letztlich nur ein Fortführen der Fremdbestimmung von trans* Personen“.Nur noch Gaga,,,🤡Quelle–ABO:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS

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