HallMack berichtet: 🙈 OH WIE GUT, DASS DER PARAGRAPH 188 STGB EINGEFÜHRT WURDE…Strafgesetzbuch – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

🙈 OH WIE GUT, DASS DER PARAGRAPH 188 STGB EINGEFÜHRT WURDE…Strafgesetzbuch (StGB)§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.Grafik: https://t.me/horizont_telegram————–ABONNIEREN SIE BITTEUNSERE TELEGRAM KANÄLE:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWSHTTPS://T.ME/KACHELKANAL ————–

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