🔷Erleichterung der Nebenwirkungsmeldung für Ärzte🔷 Zeitaufwand für den – Kampf für unsere Zukunft ❣️

🔷Erleichterung der Nebenwirkungsmeldung für Ärzte🔷 Zeitaufwand für den Arzt von ca. 10 Minuten🔷Immer wieder wird als Argument für das massive Underreporting von Nebenwirkungen der Injektionen angeführt, dass der Zeitaufwand für den Arzt so groß sei und dies nicht entlohnt werde. Dieser Problematik für den Arzt hat sich ein Hamburger Augenarzt angenommen und eine Erleichterung für sich und seine Kollegen erarbeitet, über die ich dankenswerter Weise durch eine Zuschrift seiner Frau informiert wurde.Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 IfSG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8 und § 9 Abs. 3 S. 1 IfSG ist die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung vom feststellenden Arzt / der feststellenden Ärztin innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.Hierfür hat Herr Dr. Stümke folgendes Anschreiben an seine Kollegen mit Anleitung erarbeitet: „Sehr geehrte …die Meldungen der Ärzte bei V.a. „Impf“Nebenwirkungen sind wichtig und schnell gemacht, wir haben mal unseren Ablauf aufgeschrieben, wir verteilen dies gerade an verschiedene Stellen.Anbei finden Sie unser Material (eigentlich müssen wohl grundsätzlich 2 Meldungen gemacht werden, 1x Gesundheitsamt (GA) namentlich und 1x Arzneimittelkommission nur mit Initialen; unser GA teilte uns nun mit, 1x Meldung ans GA reicht, die würden das dann anonymisiert an die Arzneimittelkommission weiterleiten)• Artikel Meldepflicht Ärzteblatt 2021 • Leitfaden „Nebenwirkungen melden“ der Arzneimittelkommission • pdf-Vordruck Impfkomplikation (IfSG)-Berichtsbogen, ganz untenUnser Ablauf:1. MFA füllt das Vordruck-PDF mit Acrobat-Reader aus, Kontrolle der wichtigsten Daten durch weitere MFA, abspeichern in Netzwerk-Ordner, sodass der Arzt Zugriff hat, MFA teilt Arzt Fertigstellung mit2. Arzt öffnet Dokument in Acrobat-Reader, sieht durch, korrigiert bei Bedarf, speichern, anschl. Freigabe an die MFA3. MFA druckt aus: einmal mit vollen Patientendaten (und zweites Mal nur mit den Initialen, falls das GA weiterleitet, s.o.)4. Arzt unterschreibt beide Versionen5. MFA scannt die Version mit vollen Patientendaten in die Patientenkartei zur Doku6. Die Version mit vollem Patientennamen geht ans zuständige Gesundheitsamt7. (Die Version mit den Initialen geht an die Arzneimittelkommission (Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, – Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) -Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße),10623 Berlin) https://www.akdae.de/Kontakt/index.html)Wir versenden primär mit Post, gerne mehrere Meldungen in 1 Umschlag per Einwurf-Einschreiben; erscheint uns am sichersten (EMail ja eigentlich nur verschlüsselt, Fax Cave Zahlendreher ….)Wenn man das ein paar Mal gemacht hat, geht das echt zügig, der Arzt hat kaum Arbeit.Sie können dies gerne weiterverwenden.“‼️Herzlichen Dank für diese Anregung‼️Diese Anleitung wird es den Ärzten erheblich erleichtern, ihrer gesetzlichen Meldeverpflichtung nachzukommen‼️🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte RöhrigMein Telegram-Kanal: 👉 Klick.

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