HallMack berichtet: đź”·âť“War dem RKI fehlender Infektions- und Transmissionsschutz nach COVID-19-I – Kampf fĂĽr unsere Zukunft ❣️

đź”·âť“War dem RKI fehlender Infektions- und Transmissionsschutz nach COVID-19-Injektion schon im März 2022 bekanntâť“đź”·https://media.frag-den-staat.de/files/foi/778388/23-02-2023-aw-rki-220322-rki.pdfDie Antwort des BMG auf eine IFG-Anfrage ĂĽber „Frag den Staat“ enthält ein Email des RKI an das BMG vom 23.3.2022, dessen Inhalt höchst brisant ist:“Im Hinblick auf die geplante Befristung des Anspruchs auf Testung nach der TestV auf den 31.05.2022 geben wir zu Bedenken, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann. Im nosokomialen Bereich (Krankenhäuser…) kann somit weiter ein Eintrag in die Einrichtungen durch das pflegende bzw. ärztliche Personal …. erfolgen.“Sollte dieses Email tatsächlich mit dem Inhalt und von einer zuständigen Stelle im RKI an das BMG gesendet worden sein, wirft das zahlreiche Fragen auf:🔺Wurden Soldaten, Angehörige des Gesundheitswesens durch Duldungs- bzw. Nachweispflicht trotz dieser Kenntnis zur Injektion gezwungen und die allgemeine Bevölkerung durch restriktive Zugangsbeschränkungen in die Injektion gedrängt❓🔺Warum wurde ĂĽberhaupt noch eine Abstimmung zur EinfĂĽhrung einer allgemeinen Impfpflicht durchgefĂĽhrt❓🔺Welche Information gab das RKI an BVerfG und BVerwG im Rahmen der Verfassungsbeschwerde bzw. des Wehrbeschwerdeverfahrens?🔺 Wer hat wann welche Anweisung ĂĽber Kommunikation gegenĂĽber der Bevölkerung erteiltâť“Es ist spannend….đź”·Rechtsanwältin Dr. Brigitte RöhrigMein Kanal: 👉 Klick

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