HallMack berichtet: 💥Wer eine wehrhafte Demokratie will, muss Widerspruch ertragen💥Ich durfte – Kampf für unsere Zukunft ❣️

💥Wer eine wehrhafte Demokratie will, muss Widerspruch ertragen💥Ich durfte heute als Terminsvertreter an der Berufungsverhandlung im Disziplinarverfahren von Kriminalhauptkommissar Michael F. teilnehmen. Es ging in diesem Verfahren um die sogenannte „Entfernung aus dem Dienstverhältnis“. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, welches die Entfernung bereits bestätigt hatte, gekippt würde, war eher unwahrscheinlich.Die Tatsache, dass der ehemalige Hauptkommissar aktuell in Untersuchungshaft sitzt, durfte zwar für das hiesige Verfahren nicht berücksichtigt werden, konnte aber letztlich in den Köpfen der Richter nicht unberücksichtigt bleiben. Das Ergebnis war insofern erwartbar.Problematisch an der Entscheidung ist meines Erachtens, dass ersichtlich ist, dass die Floskel „Staatsbürger in Uniform“ tatsächlich nur eine Floskel ist. Von Polizisten wird – gerade in Zeiten des Ausnahmezustands – blinder Gehorsam gefordert. Die Behauptung, Polizisten hätten das Recht, ihre Meinung zu äußern, ist die Atemluft nicht wert, die deren Äußerung verbraucht. Die entscheidende Frage unserer Zeit ist nämlich:Wer ist unser Staat?Nach Ansicht der Kläger im Verfahren von Michael F. und nach Ansicht von Bundes- und Landesverfassungsschutz scheint der Staat mit den Staatsorganen identisch zu sein. Eine Kritik an der Handlung der Staatsorgane wird mit „Delegitimierung des Staates“ oder in Bezug auf Staatsbedienstete als „Treuebruch“ definiert. Die Frage scheint nicht mehr zu sein, ob diejenigen, die gegen die Corona-Maßnahmen protestiert oder öffentlich Stellung bezogen haben, die Grundsätze einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Grund- und Menschenrechte zur Grundlage ihres Handelns machten und machen, sondern ob Gehorsam gegenüber staatlichen Institutionen besteht. Wer „Ungehorsam“ ist, ist ein „Delegitimierer“. Wer also die Auffassung der Staatsgewalten zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht teilt, diesen sogar Exzesse gegen diese Prinzipen vorwirft, wird nicht als Held einer wehrhaften Demokratie gefeiert, sondern aussortiert. Man kann über rechtshistorische Fragen (Friedensvertrag, Teilidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich, Anwendbarkeit von Art. 146 GG ) durchaus unterschiedlicher Auffassung sein. Man darf – und muss – auch die Ereignisse rund um die Corona-Maßnahmen mit historischen Ereignissen vergleichen. Denn nur hierdurch kann eine Bewertung und historische Einordnung überhaupt stattfinden.Diese unterschiedlichen Ansichten können aber nur dann zu einer zu sanktionierbaren Treuepflichtverletzung führen, wenn hierdurch die Grundsätze eines freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaats abgelehnt werden. Es ist die traurige Realität der Macht, dass diejenigen, die die Corona-Maßnahmen als dritte Gewalt im Wesentlichen mitgetragen haben, nun auch diejenigen sind, die über die persönlichen Schicksale der Kritiker entscheiden. Zu einer Befriedung einer gespaltenen Gesellschaft trägt das nicht bei. Ich wünsche Michael F. persönlich alles Gute. Die weitergehenden Vorwürfe gegen ihn kann ich nicht beurteilen, weil ich keinen Einblick in die entsprechenden Akten habe.Allerdings ist offensichtlich, dass die Staatsorgane, die in den letzten drei Jahren sämtliche freiheitswidrigen Maßnahmen angeordnet, getragen oder nicht verhindert haben, die selbst somit – persönlich – daran beteiligt waren, nicht diejenigen sein können, die sich an die Spitze der Aufarbeitung setzen können und dürfen.Es ist jetzt an der Zeit, dass wir – die Betroffenen – unter allen Gesichtspunkten aufarbeiten, was wir in den letzten drei Jahren erlebt haben.Hier weiter zu Teil 2

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