HallMack berichtet: 💥 BVerwG: Sächsische Versammlungsverbote waren illegal! 💥So langsam schei – Kampf für unsere Zukunft ❣️

💥 BVerwG: Sächsische Versammlungsverbote waren illegal! 💥So langsam scheint die hysterische Angst auch in der Justiz zu weichen und eine juristische Aufarbeitung der Corona-Willkür zu beginnen. Zumindest lässt das neuste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts diese Hoffnung keimen. 🔥 Denn es hat entschieden, dass die im April 2020 von Petra Köpping verhängten Versammlungsverbote unverhältnismäßig und somit illegal waren. 🔥Völlig zu recht, wie wir finden, denn es war ein gravierender Eingriff in das konstituierende Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Zumal die Kriterien für Ausnahmen unklar waren und somit vom Gutdünken der kommunalen Versammlungsbehörde abhängig waren. Nicht nur einmal kam es dadurch zu Verstößen des Gleichheitsgrundsatzes. Sprich: Während die Anlass begründenden Versammlungen von der Stadt Dresden regelmäßig verboten wurde, durften die anlassbezogenen Gegendemos trotzdem stattfinden — was an sich schon nicht zulässig ist.Aufgrund dieser Willkür haben wir u.a. gegen das Verbote unserer Demo am 17.04.2021 geklagt. Der erste Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Dresden war für August 2023 angesetzt, musste jedoch verlegt werden. Wir hoffen auf eine zeitnahe Terminierung.Mit diesem Urteil stehen auch die massenhaft ausgestellten Bußgeldbescheide für angebliche Teilnehmer der damals rechtswidrig verbotenen Versammlungen auf sehr dünnem Eis.‼️ Wir fordern deshalb, dass ähnlich wie in Bayern alle Bußgelder zurück gezahlt und anhängige Verfahren unverzüglich eingestellt werden‼️👉 Ganzer Artikel:https://team-marcus.de/2023/06/21/bverwg-saechsische-versammlungsverbote-waren-illegal/

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