❗️Wichtiges OWI-Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes❗️Der Berlin – Kampf für unsere Zukunft ❣️

❗️Wichtiges OWI-Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes❗️Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat der üblichen Praxis der Amtsgerichte, bei einer Einstellung in Bußgeldverfahren die notwendigen Auslagen des Betroffenen NICHT zu erstatten, einen Riegel vorgeschoben.Dies verstoße gegen das Willkürverbot. Denn die Gerichte müssen bei einer Einstellung des Bußgeldverfahrens dem Grundsatz folgen, alle Kosten der Staatskasse aufzuerlegen. Wollen sie hiervon abweichen, müssen sie das begründen.Das geschieht in den überwiegenden Verfahren eben leider nicht, weshalb die Betroffenen auf ihren Auslagen, worunter eben auch die Anwaltskosten fallen, sitzen bleiben. Mit diesem Urteil lässt sich bei Bedarf also sehr gut begründen, warum die Amtsgerichte bei einer Einstellung des Verfahrens sämtliche Kosten der Staatskasse auferlegen müssen. Mein Kanal:https://t.me/RASattelmaier

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