HallMack berichtet: ⚡️⚡️⚡️BREAKING NEWS⚡️⚡️⚡️EILANTRAG AN HÖCHSTES GERICHT: – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

⚡️⚡️⚡️BREAKING NEWS⚡️⚡️⚡️EILANTRAG AN HÖCHSTES GERICHT: NEIN ZU DEUTSCHER PANZERLIEFERUNG UND „ESKALATION“Am Mittwoch, 25. Januar, verkündete die Bundesregierung, nun doch Leopard-2-Kampfpanzer an die Ukraine zu schicken. 14 dieser schweren Waffen sollen direkt aus Deutschland in das Kriegsgebiet kommen. Darüber hinaus äußerte Bundeskanzler Olaf Scholz, dass auch andere Länder wie Finnland oder Polen ihre Leopard-Panzer aus deutscher Produktion in das Kriegsgebiet schicken dürften.Die Kritik folgte noch am selben Tag – in Form eines Eilantrages an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.Der Politiker Andreas Hofmann reichte den Eilantrag auf einstweilige Anordnung beim obersten Gerichtshof des Landes ein. Das Ziel: Die Bundesregierung solle ihre Entscheidung zu Lieferungen der Kampfpanzer an die Ukraine zurückziehen.In dem Eilantrag ist als Beschwerdegegenstand aufgeführt, dass die Panzer sich an der kriegerischen Auseinandersetzung gegen Russland beteiligen. Diese Entscheidung der Bundesregierung seiein Akt der öffentlichen Gewalt und demnach nach Art. 93 BverfGG beschwerdefähig.“Hofmann: „Bund manövriert uns in einen Krieg“Im Weiteren nennt der Eilantrag die unmittelbare und gegenwärtige „Betroffenheit des Antragstellers“. Dabei wird eine weitere Eskalation des Konflikts als Möglichkeit genannt, in der Deutschland als mögliche Kriegspartei „ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen werde“. Diese „Grundrechtsverletzung“ habe bereits mit der Entscheidung, Kampfpanzer an die Ukraine zu liefern, begonnen.Hofmann erwähnt in dem Eilantrag auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das im deutschen Grundgesetz in Artikel 2, Absatz 2 steht.Die reale Gefahr, eine kriegerische Auseinandersetzung mit Russland zu provozieren, … durch mögliche Angriffe auf deutsche Städte, greift unmittelbar in den sachlichen Schutzbereich von Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes ein.“Der Antragsteller unterstellt der Bundesregierung, mit ihrer Entscheidung die Bevölkerung möglicherweise „in einen Krieg hineinzumanövrieren“, der ihm letztendlich das Leben kosten oder zumindest seine Gesundheit erheblich schädigen könne. Zudem weist Hofmann darauf hin, dass Russland eine „Atommacht“ ist.Die Bundesregierung habe bisher nur sogenannte Verteidigungswaffen an die Ukraine geliefert und galt daher nicht als Kriegspartei in dem Konflikt zwischen der Ukraine und Russland. Doch nun sei die Regierung „von ihrer bisherigen Linie abgewichen“. Nun stelle sie der Ukraine „Angriffswaffen zur Verfügung, die für militärische Vorstöße gegen Russland genutzt werden können.“ Diese Entscheidung habe die Regierung „bewusst getroffen“.Russland: Einsatz von Leopard-2-Panzern „extrem gefährlich“Tatsächlich bezeichnete wohl der Kreml Deutschlands Schritt als „eklatante Provokation“, wie „DE24Live“ am Mittwoch, 25. Januar, berichtete. Zudem würden russische Kriegspropagandisten bereits Atomschläge gegen den Westen fordern.Auch die „Welt“ zitierte eine spanische Zeitung, die eine „neue Eskalation des Krieges“ befürchtet. Seit Tagen warne Russland davor, „dass ein eventueller Einsatz von Leopard-2-Panzern ‚extrem gefährlich‘ wäre.“ Denn er erlaube der Ukraine Gebiete anzugreifen, die Staatschef Wladimir Putin als russisch betrachtet. Dies würde Russland dazu zwingen, ebenfalls seine Angriffe zu verstärken.„Wir stehen also möglicherweise vor einer weiteren möglichen Eskalation des Krieges, wie es immer der Fall ist, wenn NATO-Länder ihre militärischen Aktionen ausweiten. Das Ende ist noch lange nicht in Sicht“, schrieb die spanische Zeitung.

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