HallMack berichtet: ☝️BUNDESVERWALTUNGSGERICHT ENTSCHEIDET: DAS AUSLESEN VON HANDYS DER ASYLBEWE – MEINE D-NEWS 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

☝️BUNDESVERWALTUNGSGERICHT ENTSCHEIDET: DAS AUSLESEN VON HANDYS DER ASYLBEWERBER BEI FEHLENDEM PASS IST ❗️UNRECHTMÄßIG ❗️Das Bundesamt führte die Auslesung von Handys durch, um die Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden zu ermitteln.Die Klägerin, ihren Angaben zufolge eine afghanische Staatsangehörige, reiste 2019 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, ohne einen gültigen Pass oder Passersatz vorzulegen.Um ihre Identität nachzuweisen, reichte sie damals eine von afghanischen Behörden ausgestellte sogenannte Tazkira (Ausweisdokument ohne biometrische Daten) und eine Heiratsurkunde ein. Daraufhin forderte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Klägerin auf, ihr Mobiltelefon herauszugeben sowie dessen Zugangsdaten mitzuteilen. Das tat die Klägerin. Nach kurzfristiger Auslesung und Datenspeicherung erhielt sie das Mobiltelefon zurück. Schließlich erhielt die Klägerin eine Ablehnung ihres Asylantrages. Daraufhin klagte sie gegen die Entscheidung.Das Verwaltungsgericht stellte mit dem Urteil fest, dass die Anordnung des Bundesamtes gegenüber der Klägerin, die Zugangsdaten für ihr Mobiltelefon zur Verfügung zu stellen, rechtswidrig gewesen sei. Denn das Bundesamt sei nicht berechtigt, die Daten der Klägerin von ihrem Mobiltelefon auszulesen, mittels Software auszuwerten, den aus der Auswertung generierten Ergebnisreport für das Asylverfahren freizugeben und davon ausgehend eine Entscheidung über den Asylantrag zu treffen.An dieser Stelle sollte eigentlich ein Kommentar zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes stehen. Aber was soll einem angesichts dieser Entscheidung noch einfallen?https://kurzelinks.de/7gqc—————ABONNIEREN SIE BITTEUNSERE TELEGRAM KANÄLE:HTTPS://T.ME/MEINEDNEWSHTTPS://T.ME/KACHELKANAL—————

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