‼️Verfolgungsjagd gegen Familienrichter Dettmar geht weiter‼️Gegen den F – Kampf für unsere Zukunft ❣️

‼️Verfolgungsjagd gegen Familienrichter Dettmar geht weiter‼️Gegen den Familienrichter Christian Dettmar am Amtsgericht Weimar hat das Landgericht Erfurt nun die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Familienrichter hatte zu Beginn der Corona-Pandemie als Zivilrichter die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben.Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Familienrichter erhoben. Der Tatvorwurf lautet auf Rechtsbeugung.Der Familienrichter hatte im April 2021 im Rahmen einer Kindschaftssache die Maskenpflicht für alle Schüler an zwei Schulen in Weimar aufgehoben.-Beschluss vom 08.04.2021, Az. 9 F 148/21-Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht haben anschließend den Beschluss des Familienrichters aufgehoben denn für den Schutz gegen hoheitliche Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Infektionen sind ausschließlich die Verwaltungsgerichte zuständig.Die Staatsanwaltschaft lässt zwei Mal die Räumlichkeiten des Familienrichters sowie seine Wohnung durchsuchen. Zusätzlich wird auch das Mobiltelefon sowie seine Datenträger beschlagnahmt.Die Hausdurchsuchungen sind meiner Meinung nach ein unmittelbarer Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit.Vorwurf der Rechtsbeugung mehr als strittig. Nur weil ein Urteil im Nachhinein aufgehoben und als fehlerhaft eingestuft wird hat das nichts mit Rechtsbeugung zu tun. Die Rechtsbeugung liegt nur dann vor wenn ein Richter gegen zwingende Rechtsvorschriften verstößt und einen klaren Gesetzeswortlaut eindeutig ignoriert. Nur dann kommt der Tatbestand der Rechtsbeugung überhaupt in Betracht. Zudem muss auch ein Vorsatz bestehen. Das kann man im vorliegenden Fall auf Grund der sorgfältige Begründung des Beschlusses vom Amtsgericht Weimar aber nicht mal im Ansatz sagen. Der Familienrichter hatte sogar drei Sachverständige gehört.Ich hoffe, dass das Landgericht nach der Durchführung der Hauptverhandlung den Familienrichter vom Tatvorwurf der Rechtsbeugung freispricht. Die Sachlage ist so eindeutig, dass nur ein Freispruch in Frage kommt. Lieben Gruß Christian Dahlmannt.me/DahlmannChristian

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