HallMack berichtet: ‼️Fachaufsatz: Impfung rechtswidrig, wenn Arzt nicht auf Unmöglichkeit eine – Kampf für unsere Zukunft ❣️

‼️Fachaufsatz: Impfung rechtswidrig, wenn Arzt nicht auf Unmöglichkeit einer Aufklärung hingewiesen hat‼️👉 In der Neuen Juristischen Wochenschrift, kurz NJW, erschien in der Ausgabe 31/2023 vom 27. Juli 2023 ein Beitrag des Düsseldorfer Rechtsanwalts und Fachanwalts für Medizinrecht Carlos A. Gebauer und Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M. (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg) unter dem Titel »Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien«.‼️ Fazit: Wenn der Arzt den Patienten nicht darauf hingewiesen hat, dass er ihn wegen mangelnder Informationen nicht über die Wirkungen der Arznei aufklären kann, ist dessen Einwilligung ungültig und die Verabreichung des Impfstoffs war rechtswidrig.‼️ℹ️ Carlos A. Gebauer / Katrin Gierhake: Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien 2231Der Beitrag erörtert die Anforderungen an eine ärztliche Aufklärung von Patienten zur rechtswirksamen Ein- willigung in Behandlungen mit mRNA-Impfarzneien. Besonderheiten im Verhältnis zu anderen Schutzimpfungen ergeben sich aus der technisch-medizinischen Neuartigkeit der genbasierten Impftechnik.Quellehttps://rsw.beck.de/aktuell/daily/njw-im-ueberblick/njw-aktuelles-inhaltsverzeichnisFolgt uns auf Telegram/Hauptkanal↕️↕️↕️https://t.me/Kampf_fuer_unsere_ZukunftChat-Kanal⬇️⬇️⬇️https://t.me/IavYc2SRFdY1OGY6

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