HallMack berichtet: ‼️Bürgergeld: Jobcenter muss Überprüfungsantrag immer bescheidenDas Lande – Kampf für unsere Zukunft ❣️

‼️Bürgergeld: Jobcenter muss Überprüfungsantrag immer bescheidenDas Landessozialgericht gab einem Bürgergeld-Bezieher Recht, der gegen das zuständige Jobcenter wegen Untätigkeit geklagt hatte. (L 3 AL 35/23).Die Begründung lautete: Ein Jobcenter muss einen Überprüfungsantrag sachlich bescheiden. Dabei geht es nicht darum, dass dem Antrag stattgegeben werden muss. Es bedeutet jedoch, dass in der Sache eine Entscheidung getroffen wird, also dem Antrag stattgegeben oder er als unzulässig abgelehnt wird.Es sei für eine Untätigkeitsklage unerheblich, ob der Kläger einen Anspruch in der Sache selbst habe, oder ob der beantragte Bescheid materiell-rechtliche Auswirkungen für ihn hätte. Auch wenn das nicht der Fall sei, könne er eine Bescheidung verlangen.Weiterlesen hier https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-muss-ueberpruefungsantrag-immer-bescheidenTEILENFolgt mir auf Telegram/Hauptkanal↕️↕️↕️https://t.me/Kampf_fuer_unsere_ZukunftChat-Kanal⬇️⬇️⬇️https://t.me/IavYc2SRFdY1OGY6

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