HallMack berichtet: ‼️🔥 Elektronische Patientenakte – Fragen, Antworten, LösungenVor fast – Kampf für unsere Zukunft ❣️

‼️🔥 Elektronische Patientenakte – Fragen, Antworten, LösungenVor fast einem Jahr haben wir die Kampagne #MyDataMyChoice ins Leben gerufen. Ein bewusster Umgang mit persönlichen Daten war nie so existentiell wichtig wie jetzt – es ist der Zugriff auf unsere Daten, der sukzessive Übernahme der Kontrolle über unser Leben ermöglicht, und dies teils mit unserer aktiven Zustimmung, teils durch passive Haltung. Ein Thema sollte unsere ganz besondere Aufmerksamkeit beanspruchen – Gesundheitsdaten. Im Rahmen der MyDataMyChoice-Kampagne haben wir ein Musterschreiben an die Krankenkassen (KK) zur Verfügung gestellt – Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA). Bedingt durch die neusten Entwicklungen und nicht zuletzt durch die Erfahrungen mit dem bisherigen Widerspruch, bedarf das Musterschreiben einer „Überholung“. Diese haben wir vorgenommen, doch zunächst die wichtigsten Fakten im Überblick:👉 Es gibt keine Frist, die bis 31.12.2023 eingehalten werden muss, um der ePA zu widersprechen. Vielmehr heißt es, man solle warten bis ePA da ist, um dieser zu widersprechen. Zeitgleich hat soweit jede KK angekündigt, dass die ePA bereits 2024 für alle gesetzlich Versicherten automatisch erstellt wird. In unserem neuen Musterschreiben widersprechen wir dem Anlegen der ePA. Wir erklären aktiv unseren Willen, so dass die KK ggf. dem zuwider handeln. 👉 Weiter heißt es, dass man nach dem Anlegen der ePA widersprechen kann (sog. Opt-out). Achtung!: Es wird keine persönliche Benachrichtigung zu dem Thema geben; die KK veröffentlichen lediglich einen Hinweis auf ihren Webseiten. Wer nicht schaut und nicht widerspricht, erkennt an. Dies ist ein weiterer Grund, unser Schreiben zu versenden – wir fordern, dass unser Opt-out vorgemerkt wird. 👉 ePA ist wertlos, solange keine Daten darin gespeichert sind. Deshalb untersagen wir in unserem Schreiben Datengebrauch und -missbrauch. Dies sollte auf jeden Fall vor dem Entstehen der ePA erledigt werden. Im gleichen Zuge fordern wir klare Aussagen zur Datensicherheit und -vertraulichkeit, sprich zur Verantwortlichkeit der KK. Wir sollten den Datenschutz nutzen, solange uns dieser zur Verfügung steht. 👉 Zwar besteht ein Widerspruchsrecht, doch Achtung!: Die bereits erfassten Daten werden nicht gelöscht, Datenweitergabe kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wir rechnen mit dem vorauseilenden Gehorsam seitens der KK, was zum Anlegen und Befüllen der ePA führen kann.❗FAZIT: Wir empfehlen dringend, das von uns verfasste Schreiben zum Einsatz zu bringen! Die Empfehlung gilt auch für die privat Versicherten. Die Verfasser: Janko Williams, Wirtschaftsjurist & DatenschutzexperteMascha Orel, Projektmanager👇👇👇💡 Stets Aktuelles zum Datenschutz im Kanal https://t.me/Datenschuetzerstehenauf–@WeForHumanity@WeForHumanityCampaigns

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