HallMack berichtet: ‼️❌⛔️📛☝🏽👉🏽 Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVG – Kampf für unsere Zukunft ❣️

‼️❌⛔️📛☝🏽👉🏽 Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 21. September 2023 geurteilt, dass ein Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft bei Schulkindern im Rahmen der Masern-Impfnachweispflicht rechtswidrig sind.Worum geht es?Zahlreiche Eltern von Schulkindern, die keine Masernimpfung vorweisen können, wurden in den letzten Monaten von den Gesundheitsämtern angeschrieben. Sie bekamen Bescheide mit der Anordnung, es müsse ein Nachweis innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden. Für den Fall, dass das nicht geschieht, wurde ihnen ein Zwangsgeld angedroht, meist 500,- Euro, manchmal noch erheblich mehr. Die besondere Gefahr von Zwangsgeld ist, dass es immer und immer wieder neu angedroht und festgesetzt werden kann.☝🏽➖Jetzt steht fest, diese Zwangsgelder sind rechtswidrig und können auch zurückgefordert werden!Pressemitteilung – KLICK!➖Masern.Express➖Kanal HIER anklicken CHAT 👉🏽 hier anklicken

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