HallMack berichtet: Wie die Staatsanwaltschaften die Ablehnung von Ermittlungen gegen Lauterbach & C – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Wie die Staatsanwaltschaften die Ablehnung von Ermittlungen gegen Lauterbach & Co. begründenDie von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz gegen Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die Verantwortlichen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), sowie gegen die früheren Bundesverteidigungsministerinnen Kramp-Karrenbauer und Lambrecht erstatteten Strafanzeigen 1, waren nach seiner Mitteilung alle erfolglos. Die jeweiligen Staatsanwaltschaften haben Ermittlungsverfahren abgelehnt. Das war wegen ihrer prinzipiellen Weisungsgebundenheit gegenüber den vorgesetzten Justizministern der Länder zu erwarten. Aber die Strafanzeigen sind trotzdem notwendig, ebenso die Veröffentlichung der Ablehnungen und ihrer Gründe, damit die Bevölkerung erfährt, was gespielt wird.FazitEs findet ein ungeheurer Geisteskampf um die Aufklärung eines globalen kriminellen Geschehens von bisher unbekannter Dimension statt. Und es geht darum, diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die sich am vielfach endlosen Leidund am Tod einer weiter wachsenden Zahl von Menschen schuldig gemacht haben.Und es ist ein weiterer Skandal, dass die dafür zuständigen Staatsanwaltschaften die zur Aufklärung notwendigen Ermittlungsverfahren ablehnen, ohne die keine Anklage erhoben und die Strafgerichte nicht tätig werden können, womit die Staatsanwälte de facto zu Mittätern werden.Es wird auf die zahlreichen bereits begonnenen und geplanten Schadensersatzklagen Betroffener vor den Zivilgerichten ankommen, bei denen wissenschaftliche Beweise entscheidend sind, an denen dann auch die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte nicht vorbeikommen können.P.S. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat inzwischen im Rahmen einer weiteren Strafanzeige, über die noch gesondert zu berichten wäre, auch gegen Oberstaatsanwalt Dr. Brocke Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt erstattet und beim Leiter der Berliner Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Disziplinarverfahrens angeregt. Denn Herr Dr. Brocke habe sich trotz zahlreicher konkreter Anhaltspunkte und eindeutiger Rechtslage wiederholt geweigert, gegen Prof. Dr. Karl Lauterbach die strafrechtlichen Ermittlungen aufzunehmen.RA Schmitz weist darauf hin, „dass der Beschuldigte Dr. Brocke mehr konkrete Anhaltspunkte für solche Ermittlungen bekommen hat, als er in den wenigen Tagen, die er für seine Schreiben an mich benötigt hat, überhaupt verarbeiten konnte.“https://dasgelbeforum.net/index.php?id=633008https://t.me/coronawahrheit

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