Weil sie mittels Attests von der Pflicht zum Maskentragen entband, wurde der Kölner Ärztin die Approbation entzogen. Sie reichte Klage ein. Ein Gericht empfahl nun dringend die Rücknahme des Entzugs.https://www.wochenblick.at/allgemein/mutig-gegen-behoerdenwillkuer-gericht-gibt-koelner-aerztin-zulassung-zurueck/