Wegen Z auf der Kleidung: Staatsanwaltschaft klagt Bautzener Montagsspaziergäng – Freie Sachsen

Wegen Z auf der Kleidung: Staatsanwaltschaft klagt Bautzener Montagsspaziergängerin im Eilverfahren an!Ende März berichteten mehrere Medien über die Strafanzeige gegen eine Montagsspaziergängerin in Bautzen. Der Vorwurf: Sie soll auf ihrer Kleidung (eine gelbe Weste) ein schwarzes Z getragen haben. Mehr nicht. Doch im Deutschland des Jahres 2022 reicht das, um von der Polizei verfolgt zu werden. Doch damit nicht genug!Im Schnellverfahren auf die Anklagebank?!Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat jetzt Anklage im Schnellverfahren erhoben – offenbar kann es nicht schnell genug gehen, Regierungsgegner abzuurteilen. Damit zeigt sich: Die Aushebelung des Rechtsstaates, die während der Coronaproteste der letzten Monate in zahlreichen Schnellverfahren begann, wird weiter vorangetrieben. Rechtsstaatliche Strafverfahren, in denen eine ordentliche Beweiserhebung stattfinden kann, sollen offenbar abgeschafft werden, stattdessen geht es nur noch um Schnellverurteilungen, die politisch von der Regierung ausgeschlachtet werden können.Doch die betroffene Dame wehrt sich gegen den Kriminalisierungsversuch und wird dabei von Rechtsanwalt Martin Kohlmann juristisch unterstützt. Der zeigt sich zuversichtlich, den Zensurversuch abwenden zu können. Und den 26. Buchstaben unseres Alphabetes nicht dem Verbotswahn der gleichen politischen Clique opfern zu müssen, die uns seit zwei Jahren mit Coronamaßnahmen tyrannisiert. Und nun an Sprachverboten bastelt, von denen George Orwell in seiner Zukunfts-Dystopie 1984 nicht einmal geträumt hat.Unter dem Aktenzeichen 220 Js 106338/22 wird das Verfahren am Amtsgericht Bautzen geführt. Wir berichten über den weiteren Verlauf der Justizfarce.FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! http://t.me/freiesachsen

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