Update aus dem Gerichtssaal in Hannover vom 11.05.2022 – Bundesland Niedersach – Kampf für unsere Zukunft ❣️

Update aus dem Gerichtssaal in Hannover vom 11.05.2022 – Bundesland NiedersachsenDie Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.Laut VG Hannover darf die Behörde bei Nichtvorlage eines Impfausweises kein Zwangsgeld verhängen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen und die Impfentscheidung laut BVerfG freiwillig ist.Achtung Zwangsgeld und Bußgeld (am Ende dieses Beitrag erklärt) sind zwei Unterschiedliche Dinge!Dem Gericht zufolge gibt es – entgegen anderslautenden Medienberichten – keine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland:„14 Aus § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG dürfte – trotz der vielfach in den Medien bzw. der politischen sowie rechtlichen Diskussion verwendeten Formulierung der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ – keine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 folgen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 – 1 BvR 2649/21 –, juris, Rn. 1: „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“).“In Niedersachsen sah man neben einem Ordnungswidrigkeiten Verfahren ein Zwangsgeldverfahren als angebracht. Doch dies hat das Gericht nun in Hannover geklärt, das Gesetz sieht dies nicht vor, also kann es das Land Niedersachsen nicht durchsetzen.„24 An dieser Einschätzung ändert auch die Tatsache, dass das Land Niedersachsen in seinen öffentlichen Informationen ein Zwangsgeld als behördliche Maßnahme im Falle der Nichtvorlage eines Immunitätsnachweises vorsieht, nichts (vgl. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung/einrichtungsbezogene-impfpflicht-209624.html). Das Land Niedersachsen ist in Bezug auf § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG Normanwender, nicht jedoch Normgeber, und insofern ebenfalls der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Regelungskonzeption unterworfen.“❤️ #Sabrinanimmteuchmit #SchwesterunbequemDas Urteil ist am Ende des Blogbeitrags zum Download verfügbar.https://fuehrungskraft-mit-herz.zwitschern.net/2022/05/15/arbeitsgericht-in-dresden-urteilt-nur-das-gesundheitsamt-darf-beschaeftigungsverbote-aussprechen/

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